Berger Elektrotechnik

Wer muss prüfen lassen ?

Als Betreiber von kraftbetätigten Türen, Toren und Schranken sind Sie gemäß Arbeitsstättenrichtlinie verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Überprüfung der Anlagen durch einen Sachkundigen vornehmen zu lassen. Dabei wird nicht zwischen gewerblich oder privat unterschieden, denn im Schadensfall haftet immer der Betreiber.

Hat meine Anlage noch Bestandsschutz ?

Im gewerblichen Bereich sind nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.7 alle kraftbetätigten Anlagen auf aktuellen Sicherheitsstand zu halten, somit besteht hier kein Bestandsschutz.


Im privaten Bereich ist Bestandsschutz nicht klar definiert, um jedoch auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich auch hier eine regelmäßige Prüfung. 


Was darf es kosten ?

Geld zu sparen macht Sinn, jedoch nicht an der falschen Stelle. Die Prüfung und Wartung nach ASR 1.7 ist vergleichbar mit dem TÜV beim Auto. Das Ziel beider Prüfungen ist es, Gefahren durch beispielsweise Mängel in der Sicherheit zur vermeiden. Eine gute Prüfung ist zeitintensiv, jedoch können Fehler bereits früh erkannt werden und unnötige Ausfallzeiten sowie Kosten durch Notdiensteinsätze können somit vermieden werden.


Gerne erstellen wir Ihnen ein auf ihre Anlage angepasstes Angebot für Wartung und /oder Prüfung.

Hinweis: Dies sind nur Erfahrungswerte, wir können ihnen keine Rechtsberatung bieten. Bei einem Schadensfall oder rechtlichen Fragen sollten sie sich immer an einen Sachverständigen wenden, gern können wir ihnen diesen Vermitteln.

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