Berger Elektrotechnik

    Erdungsanlagen

    Erder


    Erdungsmessung

    Potentialausgleich


    Eine funktionsfähige Erdungsanlage, ob Bestands- oder Neubau, ist Grundvoraussetzung für den Schutz von Menschen vor gefährlich hohen Spannungen sowie für den sicheren Betrieb elektrischer Systeme in Gebäuden. Eine Erdungsanlage sollte ein grundlegender Bestandteil des Gebäudeaufbaus sein und muss von Anfang an gut geplant und ausgeführt werden. Bei Änderungen im Altbau muss ebenfalls eine funktionierende Erdungsanlage vorhanden sein; diese lässt sich jedoch in fast jedem Fall nachrüsten. Zudem ist die Erdungsanlage ein Hauptbestandteil der Blitzschutzanlage, sowohl für den inneren als auch für den äußeren Blitzschutz.

    Erdungsanlagen

    

    Im Neubau muss als Mindesterdung ein sogenannter Fundamenterder in das Grundfundament mit eingegossen werden. Oftmals reicht dies jedoch nicht mehr aus, da immer häufiger energetische Baustoffe zur Dämmung auch unter dem Fundament zum Einsatz kommen. In diesem Fall wird die Erdungsanlage durch einen Ringerder ergänzt, welcher sich um das Gebäude zieht. Sollte eine nachträgliche Erdung eines Altbaus vorgenommen werden, beispielsweise weil Änderungen an der elektrischen Anlage vorgenommen wurden, können als Ersatz für Ring- und Fundamenterder zwei Tiefenerder zum Einsatz kommen.


    Erdungsmessung


    Nach erfolgreicher Montage wird die Erdfühligkeit der Erdungsanlage mittels Dreipunktmessverfahren ermittelt und protokolliert. Diese Messung lohnt sich auch bei Bestandsanlagen, um die Funktionalität der Erdungsanlage zu prüfen, da sich der Wert auch hier mit der Zeit verschlechtern kann.


    Potentialausgleich

    

    Im Potentialausgleich werden alle metallischen Verbindungen und Gehäuse eines Objektes eingebunden, wodurch gewährleistet wird, dass im Fehlerfall die Schutzorgane wie Fehlerstromschutzschalter oder Sicherungen sicher abschalten können. Der Potentialausgleich ist ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes, weshalb er gut geplant und ausgeführt sein sollte.

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